Unsere AGB
In dieser Rubrik finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als Text und als PDF-Datei zum Download.
Verkaufsbedingungen der Scheidt Ventilatoren GmbH
Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der SCHEIDT VENTILATOREN–GmbH zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen
1. Allgemeine Bestimmungen
Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Angebote
2.1 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns uneingeschränkt die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Die Unterlagen dürfen nur mit unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2.2 Unser Angebot wird erst mit ausdrücklicher Bestätigung der Bestellung wirksam.
3. Lieferung
3.1 Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
3.2 Erklärende Unterlagen und Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßblätter, Gewichte usw. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.3 Versandschutz ist bei Normallieferungen nicht enthalten. Unsere Ware ist handelsüblich unverpackt. Ausnahmen sind besonders zu vereinbaren. Verpackung ist zusätzlich zu vergüten.
4. Lieferfrist
4.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung und der vollständigen Übermittlung der für den Auftrag notwendigen Angaben und Rückbestätigungen. Sie ist unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn für die Ausführung des Auftrages wichtige Angaben, Unterlagen und Genehmigungen vom Besteller nachgereicht werden.
4.2 Beruht die Nichteinhaltung der Frist auf höherer Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnlichen Ereignissen, z.B. Streik, Aussperrung, verlängert sich die Frist angemessen. Lieferfristen verlängern sich aber auch durch Verzögerung bei Vorlieferanten.
4.3 Wir haften für Schadensersatz, für Verzögerung oder Nichterfüllung nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung ist auf Schäden beschränkt, die typischerweise bei der Art des Geschäftes entstehen.
4.4 Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Danach ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
4.5 Teillieferungen sind zulässig.
4.6 Wird der vereinbarte Auslieferungstermin und die Zahlung des Kaufpreises auf Kundenwunsch mehr als 30 Tage überschritten, sind Lagerkosten zusätzlich zur Verzinsung in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages je Monat zu entrichten.
4.7 Haftung und Versicherung für lagernde Teile sind auf 60 Tage nach vereinbartem Liefertermin begrenzt.
5. Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware ab Herstellerwerk auf den Besteller über (auch bei Teillieferungen, Übernahme der Versandkosten, Anlieferung und Aufstellung).
5.2 Erfolgt vom Besteller kein besonderer Hinweis auf eine eigene Versicherung, so schließen wir bei Versendungskauf grundsätzlich für Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung ab.
5.3 Ansprüche bei eingetretenen Transportschäden werden nur anerkannt, wenn das Transportunternehmen den Schaden festgestellt und bescheinigt hat.
6. Verpackung
6.1 Die Verpackung wird, sofern nicht anders vereinbart, zum Selbstkostenpreis berechnet.
7. Preise
7.1 Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten.
7.2 Sollten sich während der Lieferzeit Änderungen maßgeblicher Kostenfaktoren ergeben, behalten wir uns eine Preisanpassung vor.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Sofern nicht anders vereinbart, gilt: Zahlung innerhalb 30 Tagen ohne Abzug.
8.2 Danach tritt – ohne dass es gesonderter Inverzugsetzung bedarf – automatisch Verzug ein.
8.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugzinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
8.4 4 Wird eine schlechte Vermögenslage oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden nach Vertragsabschluss bekannt, können wir ohne Schadensersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware).
9.2 Der Besteller ist nur unter Maßgabe von 9.3 bis 9.6 berechtigt, die gelieferte Ware im üblichen Geschäftsverkehr zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen.
9.3 Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Besteller für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
9.4 Der Besteller tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar in Höhe des vom Besteller in Rechnung gestellten Betrages, sofern ein solcher für unsere Ware gesondert ausgewiesen ist, anderenfalls in Höhe der uns gegen den Besteller zustehenden Forderung. Eine Abtretung in Höhe der uns gegen den Besteller zustehenden Forderung zuzüglich 20% erfolgt für den Fall der Verarbeitung oder des Einbaues der von uns gelieferten Ware.
9.5 Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Besteller ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner anzugeben oder diesen die Abtretung anzuzeigen.
9.6 Verpfändung und Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Ware ist dem Besteller untersagt. Entsprechendes gilt für die an uns abgetretenen Forderungen. Von einer Pfändung oder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Verkäufer sofort zu unterrichten. Der Vollstreckungsbeamte und der Gläubiger ist auf unser Eigentum oder unsere sonstigen Rechte hinzuweisen.
10. Haftung für Sachmängel
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
10.1 Wir haften nur für Sachmängel, die im Zeitpunkt der Übergabe festgestellt werden. Der Besteller ist zu einer umfassenden Prüfung der Liefergegenstände verpflichtet. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen. Die Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen.
10.2 Sachmängelansprüche verjähren in 6 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
10.3 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in dem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. Wegen behaupteter Mängel dürfen keine Zahlungen zurückgehalten werden.
10.4 Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit nicht, auch nicht bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
10.5 Es wird keine Gewähr übernommen, wenn der Besteller bei der Erteilung des Auftrages keine eindeutigen Angaben über den tatsächlichen Einsatzfall bzw. die tatsächliche Belastung des Liefergegenstandes macht oder auf sein Risiko einen bestimmten Konstruktionswerkstoff angibt bzw. vorschreibt. Bei nicht vom Besteller bekannt gegebenen chemischen, thermischen und mechanischen Einflüssen, gegen die das verwendete Material nicht beständig ist, ist die Haftung ausgeschlossen..
10.6 Bei Lieferung und Verwendung von Fremdfabrikaten gelten zusätzlich die Gewährleistungsbedingungen des Unterlieferanten.
10.7 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen. Der Besteller hat uns die nachzubessernden Gegenstände anzuliefern.
10.8 Rückgriffansprüche des Bestellers gegen uns gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) sind ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Siegburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
11.2 Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt nur deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
12. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Die Vertragssprache ist "deutsch"
13. Streitbeilegungsverfahren
Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.